Ersatzkassen verhandeln über neue Wahloption bei Hörsystemversorgung

Bisher konnten Versicherte der Ersatzkassen sich allein vom Hörakustiker beraten lassen. Durch einen neuen Rahmenvertrag gebe es nun für die Versicherten die Wahloption.

Diese neue „Wahloption“ wird in der Pressemitteilung explizit „verkürzter Versorgunsgweg“ genannt und sieht, „neben der Hörgeräteberatung durch den Arzt auch vor, dass Versicherte zwischen fünf verschiedenen, aufzahlungsfreien Hörgeräten wählen können“. Auf beiden Versorgungswegen gelte, dass die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten „eine qualitativ hochwertige Versorgung mit Hörhilfen“ anbieten – und zwar auch ohne Aufzahlung. Die Hörsysteme, die den Versicherten so angeboten werden, seien „auf dem aktuellen Stand von Medizin und Technik, zudem klein und leicht. Beim Ausgleich des Hördefizits und der Verbesserung des Sprachverstehens entsprechen sie dem modernen Stand der Versorgung“, sagt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek.

Bis zum 16. September waren interessierte Leistungserbringer und HNO-Ärzte aufgefordert, vorher eingeholte Vertragsunterlagen auszufüllen und Angebote abzugeben.