Hinweis vom BVHI
Der Bundesverband der Hörsysteme-Industrie (BVHI) weist darauf hin, dass nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs von 2018 (XI R 16/17) entgeltliche Garantiezusagen seit dem 1. Januar 2023 versicherungssteuerpflichtig und damit umsatzsteuerfrei sind.
Diese Regelung gilt auch für die Hörakustik und kann – abhängig von der jeweiligen Vertragsgestaltung – grundsätzlich sowohl Hersteller als auch Hörakustiker betreffen. Der BVHI rät deshalb Herstellern und Hörakustiker*innen zu prüfen, inwiefern bestehende vertragliche Garantiezusagen als eigenständige Leistungen und damit als versicherungssteuerpflichtig einzuschätzen sind.