Auf der sicheren Seite
Gehen Hörsysteme kaputt, werden verloren oder gestohlen, ist das ärgerlich und im Zweifel auch teuer. Abhilfe schaffen verschiedene Versicherungen mit unterschiedlichen Vorteilen sowohl für Kunden als auch für Hörakustiker.
Worauf es beim Abschluss einer Versicherung ankommt, um für den Fall der Fälle vorzusorgen: Während der Ausprobephase kommen Hörsysteme unterschiedlicher Preisklassen und mit verschiedenen Ausstattungsmerkmalen zum Einsatz. Verständlich, wenn die Unsicherheit auf Kundenseite erst einmal groß ist, die Testgeräte beim Probetragen zu beschädigen oder gar zu verlieren. Rein rechtlich gesehen handelt es sich bei Testhörgeräten um eine Leihgabe, die als solche von den allermeisten Hausratversicherungen nicht mit abgedeckt ist. Etwas höher sind die Chancen da bei der Haftpflichtversicherung. Je nach Anbieter und Tarif kann die Haftpflicht Schäden an geliehenen, gemieteten oder geleasten Sachen umfassen, worunter auch medizinische Produkte wie beispielsweise Blutdruckmessgeräte fallen können. Dass in den Bestimmungen explizit auch geliehene Hörgeräte aufgezählt werden, dürfte aber die Ausnahme sein. Wer als Probeträger also auf Nummer sicher gehen will, sollte sich...
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